Page 25 - stadtland magazin April 2022
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Sie benötigen Hilfe im Haushalt? Rufen Sie uns an oder kommen Sie
                                                            während unserer Öffnungszeiten Mo - Fr von 9 - 17 Uhr in unser Büro.
                                                            Wir können Ihnen stets kurzfristig mit Rat und Tat zur Seite stehen.

                                                               „Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie unser
                                                             Team bei einem Besuch bei Ihnen zuhause prüfen, welchen
                                                             kostenfreien Anspruch Sie auf eine Haushaltshilfe haben.“

                                                            Besteht  ein  Pflegegrad  schon  länger  und  es  wurden  noch  keine  Ent-
                                                            lastungsleistungen in Anspruch genommen, ist bis zu 12 Monate ein
                                                            rückwirkendes  Abrufen der Entlastungsleistung möglich. Nicht ge-
                                                            nutzte Beträge werden jeweils in die folgenden Monate übertragen und
                                                            können bis Mitte des folgenden Kalenderhalbjahres in Anspruch ge-
                                                            nommen werden. Vertrauen Sie sich den Experten an. Das Team der
                                                            Haushaltshilfe 24 übernimmt für Sie den Kontaktaufbau zur Kranken-
                                                            bzw. Pflegekasse und prüft den Anspruch.

                                                             „Auch ohne Pflegegrad sind wir für Sie da, die Kosten wer-
                                                             den dann direkt mit der Haushaltshilfe 24 abgerechnet.“


                                                            Wohnumfeldverbesserung wie Umbaumaßnahmen des Hauses oder der
                                                            Wohnung sind nach § 40 SGB XI bis zu 4000 € pro Jahr und Maßnahme
                                                            über die Pflegekasse abrechenbar. Auch hier steht Ihnen Jakob Urton
                                                            mit seinem Fachwissen zur Seite. Von der Planung über den Kostenvor-
                                                            anschlag für die Pflegekasse bis hin zur Fertigstellung der Maßnahme:
                                                            Haushaltshilfe 24 findet für Sie die beste Lösung.













































                                                                                                                  ANZEIGE


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